Categories Drogen Missbrauch

Drogen - Missbrauch

Drogenmissbrauch gem. Kapitel 4

Begutachtungsleitlinie Kraftfahreignung

Bestimmte Kriterien müssen erfüllt werden:

D 3.1 - 3.3 Kriterium, bis ca. 50 g / ml

Drogen - Abhängigkeit

Drogenabhängigkeit gem. Kapitel 3.12.1

Begutachtgungsleitlinie Kraftfahreignung

Bestimme Kriterien müssen erfüllt werden:

Ausgeprägte Toleranzentwicklung, Entzugssymptome, ab ca. 50g/ml

Wir prüfen die Verjährung Ihres Drogen-Delikts!

Diagnose Drogenmissbrauch

  • Grenzwerte Drogenkonsum
  • Substanz Cannabis -> bis ca. 50 mg/ml
  • Ausfallerscheinungen bei THC-Konsum

Drogenmissbrauch - Probierkonsum

Unter dem Begriff Drogenmissbrauch wird der Konsum von Substanzen bezeichnet, die einen Rauschzustand erzeugen, jedoch keine Abhängigkeit verursacht. Bei einmaligem oder nur kurzfristigem Konsum, bei Werten bis ca. 20 ng/ml, wird ein Probierkonsum diagnostiziert. Bei einmaligem Konsum von harten Drogen, wie z.B. Kokain kann automatisch nicht mehr als Probierkonsum eingestuft werden.

Diagnose Drogenabhängigkeit

  • Bei Konsum von folgenden Substanzen wird von Abhängigkeit ausgegangen:
    z.B. Koks, Kokain, Heroin
  • Wiederholungstäter ab 3. Tat
  • Keine Ausfallerscheinungen
  • Konsum von synthetischen Drogen

Wir prüfen Ihr Konsummuster und werden alle Instrumente einsetzen, um Ihren Konsum als Missbrauch darzustellen!